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NÖ Pendlerhilfe NEU beschlossen

Die Bundesregierung hat im Frühjahr auf Initiative des Landes Niederösterreich die Pendlerverordnung erlassen, die aufgrund der Verbesserung der Zumutbarkeitsbestimmungen deutliche Vorteile für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringt.

"Zusätzlich hat die NÖ Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung die NÖ Pendlerhilfe NEU beschlossen. Die Neuregelung ist durch eine kilometergenaue Abrechnung wesentlich einfacher und gerechter, und vor allem für die Menschen vorgesehen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Uns ist es ein großes Anliegen, dass  Alleinerziehende bzw. Familien mit Kindern, die ohnehin einer hohen finanziellen Belastung ausgesetzt sind, in den Genuss einer erhöhten Förderung kommen!", freut sich Mag. Wolfgang Sobotka, Landeshauptmann-Stellvertreter über den Beschluss der Landesregierung.

Öko-Bonus für Öffi-Fahrer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Arbeitsstätte pendeln, bekommen zusätzlich einen ÖKO-Bonus in Höhe von 10% der Gesamtfördersumme. "Damit wollen wir nicht nur den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel attraktiver gestalten, sondern auch dem Umweltschutz Rechnung tragen", betont Sobotka weiter.

Die Pendlerhilfe im Detail:

Wenn die einfache Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte mindestens 25 km und weniger als 40 km beträgt, kann Pendlerinnen und Pendlern einmalig ein Betrag in der Höhe von € 160,- gewährt werden. Wenn die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte bei mindestens 40 Kilometer liegt, beträgt die NÖ Pendlerhilfe jeweils für Hin- und Rückfahrt einmalig € 4,- pro Tageskilometer. Die höchstmögliche Höhe der NÖ Pendlerhilfe beträgt pro Jahr € 1.000,- bzw. bei Zuerkennung des „ÖKO-Bonus“ € 1.100,-.

Das monatliche Gesamtfamilieneinkommen darf bei einem Einpersonenhaushalt € 1.660,-, bei alleinerziehenden Elternteilen mit einem Kind € 3.320,- und bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften mit einem Kind € 4.120,- nicht überschreiten. 

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